Samstag, 19. November 2011

Sozialversicherungsbetrug? Streit um rechtswidrige Honorarverträge in Niedersachsen

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Sein Name stand im Dienstplan, er hatte einen Schreibtisch in der Schule, durfte nur während der Ferien Urlaub nehmen und bekam Aufgaben wie Pausenaufsicht und Betreuung zugeteilt: Markus H. fühlte sich als fester Mitarbeiter der Goetheschule Hannover. Zunächst war der studierte Informatiker als Ein-Euro-Kraft im Gymnasium mit Ganztagsbetrieb tätig gewesen und hatte danach einen Honorarvertrag erhalten. Als dieser auslief, klagte H. auf Anstellung. Das Arbeitsgericht gab ihm Recht: Der damals 31-Jährige sei „in schulische Abläufe und Organisation eingegliedert“, damit bestehe ein Arbeitsverhältnis, heißt es im Urteil vom November 2010, das eine Welle von Nachfolgeklagen auslöste. Beendet ist der Streit um Honorarkräfte an Ganztagsschulen jedoch noch lange nicht. Die Justiz ermittelt, ob und in welchem Umfang durch Scheinselbstständigkeit von Honorarkräften an Ganztagsschulen Sozialabgaben hinterzogen wurden. Die Staatsanwaltschaft geht landesweit von 10 000 Fällen bzw. Personen aus, die zum Teil mehrere Verträge hatten. Die Zahl läge noch höher, wenn nicht ältere Fälle inzwischen verjährt wären. Den verantwortlichen Arbeitgebern drohen Nachzahlungen an die Sozial- und Rentenversicherung. Damit wackelt das Konzept der schwarz-gelben Regierung in Niedersachsen, Ganztagsangebote mit der Arbeit von Honorarkräften auszubauen.


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