Freitag, 30. Dezember 2011

Warnung vor sozialen Problemen in Berliner Randgebieten

Der Arbeitskreis der Quartiersmanagementbeauftragten hat davor gewarnt, dass in den kommenden Jahren in den Berliner Randgebieten neue soziale Probleme entstehen könnten. Durch die Verdrängung von Geringverdienenden in die Außenbezirke entwickle sich eine explosive Mischung, sagte die Sprecherin des Arbeitskreises, Susanne Walz, am Freitag.

Zwar seien die Wohnungsbaugesellschaften dabei, freie Flächen in der Innenstadt in Neukölln, Kreuzberg oder Wedding zu bebauen, um hier einen Ausgleich zu schaffen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung müsse sich aber Gedanken machen, wie es Wohnraum für Geringverdienende geben könne. "Es gibt eine Wohnungsknappheit im günstigen Segment, dadurch entsteht das Problem".

...

mehr...

quelle: rbb

Donnerstag, 29. Dezember 2011

Arbeitslosigkeit führt immer öfter direkt zu Hartz IV

Die Bundesregierung ist dem Eindruck entgegengetreten, dass immer mehr Arbeitslose in die Hartz-IV-Grundsicherung abrutschen. Die Zahl der Arbeitslosen mit Hartz IV sei im November mit 1,9 Millionen auf dem niedrigsten Stand seit Einführung des Arbeitslosengeldes II im Jahr 2005 gewesen, so das Arbeitsministerium. Zudem hätten in den zurückliegenden zwölf Monaten 920.000 Hartz-IV-Arbeitslose eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt gefunden. Dies seien deutlich mehr gewesen, als die 737.000 Zugänge von Arbeitslosen aus einer Beschäftigung im gleichen Zeitraum.


mehr...


quelle: tagesschau.de

Kontenpfändung: ab 01.01.12 bietet nur noch das P-konto schutz

Wer Schulden hat, muss oft auch um die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts bangen. Dieses Problem wird jetzt noch drängender: Ab 1. Januar 2012 schützt nur noch ein sogenanntes P-Konto Menschen mit Schulden vor Pfändungen. Doch nicht jeder hat die Möglichkeit, sich ein solches Konto einzurichten.



Wer Schulden hat, sollte sich bis Ende des Jahres überlegen, ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einzurichten.
Nur so sind ab 1. Januar 2012 Gehalt und Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Kindergeld und Unterhaltszahlungen vor Pfändungen geschützt. Bisher waren Sozialleistungen 14 Tage lang auch auf einem regulären Girokonto vor Zugriffen durch Gläubiger sicher. Dieser Schutz läuft mit dem Jahr 2011 aus und ist dann nur noch mit einem P-Konto möglich. Seit Juli 2010 können Verschuldete ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen, das für Alleinstehende einen monatlichen Freibetrag von 1028,89 Euro vor Pfändung schützt.

mehr...

infos der landesarbeitsgemeinschaft schuldnerberatung hamburg

flyer zum P-konto

Allgemeine Informationen zum Kontopfändungsschutz auf dem P-Konto