Mittwoch, 28. November 2012

Bayern: Weiterbildung zur pädagogischen Fachkraft für berufserfahrene Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger sowie Quereinsteiger

Im Rahmen der Initiative „Ergänzungskräfte zu Fachkräften“ können sich berufserfahrene Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger sowie Quereinsteiger über Zertifikatskurse bzw. Vorbereitungslehrgänge auf die Externenprüfung an Fachakademien für Sozialpädagogik zu pädagogischen Fachkräften weiterbilden. Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer entstehen nur geringe Kosten (250 €). Die Projektträger erhalten eine Förderung von bis zu 60.000 € pro Kurs.

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Quelle_ Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Regierung soll Armutsbericht geschönt haben

Die Bundesregierung hat ihren Armuts- und Reichtumsbericht in einigen Passagen offenbar entschärft. Die überarbeitete Fassung vom 21. November unterscheide sich deutlich von einem Entwurf von Mitte September, berichtet die "Süddeutsche Zeitung".
Die Aussage "Die Privatvermögen in Deutschland sind sehr ungleich verteilt" ist demnach in dem jüngsten Dokument nicht mehr enthalten. Auch Aussagen zur Lohnentwicklung fehlten. So hatte in der ersten Variante noch gestanden, dass "die Lohnentwicklung im oberen Bereich positiv steigend war", die unteren Löhne in den vergangenen zehn Jahren aber "preisbereinigt gesunken" seien.
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Auch Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold kritisierte den Umgang der Regierung mit dem Armutsbericht: "Wenn die Bundesregierung es für einen ganz normalen Vorgang hält, die ungleiche Vermögensverteilung in Deutschland zu leugnen, ist sie nicht mehr ganz normal." Heinold warf der Regierung ein "gestörtes Verhältnis zur Wirklichkeit" vor.
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Quelle_ tagesschau.de

Samstag, 24. November 2012

WeltAidsTag 2012


Kältebusse

Hier die Infos aus dem Stern vom letzten Winter. Vielleicht sind die Infos noch aktuell. Zur Not 112 wählen, also Sanität.


Achtung In Städten, die keine speziellen Notdienste eingerichtet haben, sollten Bürger notfalls bitte immer die 112 oder 110 anrufen. Und das gilt natürlich auch, wenn Sie unter den angegebenen Rufnummern niemanden erreichen.

Berlin: 0178-5235838

Sobald es draußen gefährlich kalt wird, schickt die Berliner Stadtmission ihren Kältebus los, der nach Obdachlosen Ausschau hält. Die Mitarbeiter versorgen die Obdachlosen mit heißen Getränken, einem warmen Schlafsack - oder sie organisieren ein Notquartier oder medizinische Hilfe.
Bürger, die einem Obdachlosen helfen wollen, erreichen den Notfallbus von 21 bis 3 Uhr unter 0178-5235838.

Frankfurt: 069-431414

Der Frankfurter Verein für soziale Heimstätten betreibt in Zusammenarbeit mit der Stadt einen Kältebus. Der Bus ist täglich von 21 Uhr bis fünf Uhr im Einsatz und ist unter der 069-431414 erreichbar.

Hannover

In Hannover ist der Kältebus der Johanniter zweimal in der Woche im Einsatz. Sie versorgen Obdachlose mit warmem Essen und zusätzlicher Kleidung. Der Bus fährt eine feste Route ab. Die drei Stationen werden immer zur selben Zeit angefahren.
Eine Rufnummer, unter der Bürger den Kältebus erreichen, gibt es nicht. Aber: Wer einem Obdachlosen in Not helfen möchte, sollte - wie auch in allen anderen Städten - notfalls bitte immer die 112 oder 110 anrufen.

Hamburg

Der Hamburger Mitternachtsbus fährt täglich eine feste Route mit 20 Halten ab. Im Internet kursiert eine Telefonnummer der Diakonie, die allerdings nicht für den Bus gilt. An Bord gibt es kein Telefon, die angegebene Nummer ist nachts nichts erreichbar.

Köln: 0221-441026

In Köln gibt es keinen Kältebus, allerdings wurde in diesem Winter ein Not-Telefon eingerichtet, das rund um die Uhr erreichbar ist. Wer also nachts Obdachlose bemerkt, die im Freien schlafen, sollte unter der 0221-441026 anrufen.

Krefeld: 0163-1452811

Der Kältebus der Obdachlosenhilfe linker Niederrhein sucht nachts nach hilflosen Wohnungslosen, die nicht mehr aus eigener Kraft eine Notübernachtung aufsuchen können. Wer einem Obdachlosen helfen möchte, erreicht den Kältebus rund um die Uhr unter 0163-1452811.

Mainz: 0172-6128282

In Mainz betreibt die Obdachlosen-Intitiative "Die Platte" einen Kältebus und ein Info-Notruftelefon. Der Kältebus verteilt Schlafsäcke, Isoliermatten und Winterbekleidung. Bei Bedarf werden betroffene Frauen und Männer in die umliegenden Krankenhäuser zur medizinischen Versorgung gefahren.
Bürger erreichen das Notruftelefon und den Kältebus rund um die Uhr unter der Nummer: 0172-6128282.

München

Wie in anderen Städten gibt es in München auch ausreichend Schlafmöglichkeiten für Obdachlose, ein Kältebus oder ein Not-Telefon wurden nicht eingerichtet. Hier gilt, wie auch in allen anderen Städten: Notfalls bitte immer die 112 oder 110 anrufen.

Rostock: 0381-697382

Mitarbeiter der Obdachlosenhilfe Rostock fahren bei kaltem Wetter die Treffpunkte der Obdachlosen ab, um nach dem Rechten zu sehen. Ihr Büro ist täglich rund um die Uhr unter der 0381-697382 erreichbar.

Stuttgart

In Stuttgart fährt bei eisigen Temperaturen ein Kältebus abends bis Mitternacht durch die Stadt, um den Obdachlosen Hilfe anzubieten. Die Sozialarbeiter geben bei Bedarf Mützen, Handschuhe, Decken, Schlafsäcke und warme Getränke aus.
Bürger können den Kältebus direkt nicht erreichen. Wer einem Obdachlosen in Not helfen möchte, sollte - wie auch in allen anderen Städten - notfalls bitte immer die 112 oder 110 anrufen.

Mindestlohn / Entsendegesetz in der Weiterbilung

In der Weiterbildung gilt seit August der Mindestlohn, wenn es um Massnahmen nach SGB II und SGB III geht. Dieser Mindestlohn wird bisher nicht oder rudimentär umgesetzt.

"Was droht den Betrieben, die den Mindestlohn nicht 

zahlen?

Im Arbeitnehmer-Entsendegesetz sind Bußgeldvorschriften aufgezählt, die bei Verstößen gegen Vorschriften des AEntG greifen. Verstöße begeht beispielsweise, wer
  • den Mindestlohn nicht gewährt,
  • Aufzeichnungen über Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit des Arbeitnehmers nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erstellt oder nicht oder nicht für mindestens zwei Jahre aufbewahrt,
  • prüfungsfähige Unterlagen nicht in Deutschland für längstens zwei Jahre in deutscher Sprache, auf Verlangen der Prüfbehörde auch am Ort der Beschäftigung, bei Bauleistungen auf der Baustelle, bereithält,
  • das Betreten eines Grundstücks oder Geschäftsraums nicht duldet,
  • eine Prüfung nicht duldet oder bei einer Prüfung nicht mitwirkt.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro geahndet werden."

Wo kann ich Verstösse melden? Hier_

Dienstag, 20. November 2012

Gericht lockert Streikverbot für Kirchenmitarbeiter

Mitarbeiter kirchlicher Einrichtungen dürfen streiken - allerdings nur unter bestimmten Umständen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden. Damit geht ein jahrelanger Streit zwischen Gewerkschaften und Kirchen vorerst zu Ende.

!! Endlich !!

mehr...

Quelle_ spiegel.de_

Montag, 19. November 2012

wieder da...eigentlich waren wir nie weg...

sondern einfach zuviel beruflich unterwegs.

es wird weiterhin neues aus der sozialpädagogischen welt geben.

thomas w. braun
bloggonaut dieser bloggosphäre