Donnerstag, 19. Januar 2012

Entschädigung für Heimkinder für Missbrauch und Misshandlungen


Über die Einrichtung können Betroffene aus Heimen der alten Bundesrepublik bis Ende 2014 Entschädigungen für Missbrauch und Misshandlungen beantragen. Die Mitarbeiter beraten die Antragsteller und bearbeiten die Hilfeleistungen, die aus einem bundesweiten Fonds gezahlt werden.

Die Stelle steht auch früheren Heimkindern aus der DDR offen. Für sie sind bis zum Sommer entsprechende Regelungen geplant.

Seit Jahresbeginn können ehemalige Heimkinder aus Einrichtungen der alten Bundesländer und West-Berlins finanzielle Hilfen beantragen. Bund, Länder und Kirchen eröffneten dafür einen "Fonds Heimerziehung
in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975", der mit 120 Millionen Euro ausgestattet ist. Für Betroffene im Land Berlin sind 1,1 Million Euro vorgesehen.

Erwartet werden bis zu 30.000 Anspruchsberechtigte bundesweit. Von 1949 bis 1975 lebten bis zu 800.000 Kinder und Jugendliche in Säuglings-, Kinder- und Jugendheimen der Bundesrepublik, davon bis zu 600.000 in kirchlichen Einrichtungen. In den vergangenen Jahren wurde aufgedeckt, dass viele von ihnen drakonische Strafen, Misshandlungen und Missbrauch erduldeten.

Ehemalige Heimkinder können sich in Berlin an eine Anlauf- und Beratungsstelle wenden. Jugendsenatorin Sandra Scheeres (SPD) eröffnete sie am Donnerstag im Nachbarschaftshaus Friedenau.

Quelle: rbb-online.de

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