Mittwoch, 27. November 2013

Nachtrag zum Eintrag davor: Definition "sittenwidrige Löhne" - quasi ist der Mindestlohn schon da

Ein Lohn ist dann "sittenwidrig", wenn er 30 Prozent oder mehr vom ortsüblichen Lohn abweicht.

Problem ist natürlich zu erfahren, was "ortsüblich" ist.

Ein Beispiel aus meiner Praxis: ich hatte einen Teilnehmer, der basierend auf zwei handwerklichen Ausbildungen, viel Erfahrung und guter Arbeitsleistung, dann doch nur € 1,75 brutto hatte in seinem Minijob.

Leider versäumen die JobCenter ihre Möglichkeiten, bei diesen Aufstockern juristische Schritte einzuleiten. Ausser traditionell Stralsund - das "gallische" Dorf sozusagen. Und nun holt endlich Brandenburg auf.

Tipp: Ein aufstocker darf sittenwidrige Löhne beim zuständigen JobCenter melden und anzeigen. Und kann sich so einen starken Partner holen.

_Thomas _Braun
_Bloggonaut dieser Bloggosphäre

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