Ein Lohn ist dann "sittenwidrig", wenn er 30 Prozent oder mehr vom ortsüblichen Lohn abweicht.
Problem ist natürlich zu erfahren, was "ortsüblich" ist.
Ein Beispiel aus meiner Praxis: ich hatte einen Teilnehmer, der basierend auf zwei handwerklichen Ausbildungen, viel Erfahrung und guter Arbeitsleistung, dann doch nur € 1,75 brutto hatte in seinem Minijob.
Leider versäumen die JobCenter ihre Möglichkeiten, bei diesen Aufstockern juristische Schritte einzuleiten. Ausser traditionell Stralsund - das "gallische" Dorf sozusagen. Und nun holt endlich Brandenburg auf.
Tipp: Ein aufstocker darf sittenwidrige Löhne beim zuständigen JobCenter melden und anzeigen. Und kann sich so einen starken Partner holen.
_Thomas _Braun
_Bloggonaut dieser Bloggosphäre
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