Donnerstag, 29. Dezember 2011

Kontenpfändung: ab 01.01.12 bietet nur noch das P-konto schutz

Wer Schulden hat, muss oft auch um die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts bangen. Dieses Problem wird jetzt noch drängender: Ab 1. Januar 2012 schützt nur noch ein sogenanntes P-Konto Menschen mit Schulden vor Pfändungen. Doch nicht jeder hat die Möglichkeit, sich ein solches Konto einzurichten.



Wer Schulden hat, sollte sich bis Ende des Jahres überlegen, ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einzurichten.
Nur so sind ab 1. Januar 2012 Gehalt und Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Kindergeld und Unterhaltszahlungen vor Pfändungen geschützt. Bisher waren Sozialleistungen 14 Tage lang auch auf einem regulären Girokonto vor Zugriffen durch Gläubiger sicher. Dieser Schutz läuft mit dem Jahr 2011 aus und ist dann nur noch mit einem P-Konto möglich. Seit Juli 2010 können Verschuldete ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen, das für Alleinstehende einen monatlichen Freibetrag von 1028,89 Euro vor Pfändung schützt.

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infos der landesarbeitsgemeinschaft schuldnerberatung hamburg

flyer zum P-konto

Allgemeine Informationen zum Kontopfändungsschutz auf dem P-Konto

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