"Was droht den Betrieben, die den Mindestlohn nicht
zahlen?
Im Arbeitnehmer-Entsendegesetz sind Bußgeldvorschriften aufgezählt, die bei Verstößen gegen Vorschriften des AEntG greifen. Verstöße begeht beispielsweise, wer
- den Mindestlohn nicht gewährt,
- Aufzeichnungen über Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit des Arbeitnehmers nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erstellt oder nicht oder nicht für mindestens zwei Jahre aufbewahrt,
- prüfungsfähige Unterlagen nicht in Deutschland für längstens zwei Jahre in deutscher Sprache, auf Verlangen der Prüfbehörde auch am Ort der Beschäftigung, bei Bauleistungen auf der Baustelle, bereithält,
- das Betreten eines Grundstücks oder Geschäftsraums nicht duldet,
- eine Prüfung nicht duldet oder bei einer Prüfung nicht mitwirkt.
Wo kann ich Verstösse melden? Hier_
Quelle_ Netzwerk Weiterbildung_
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