Wer Schulden hat, muss oft auch um die Sicherung des eigenen
Lebensunterhalts bangen. Dieses Problem wird jetzt noch drängender: Ab
1. Januar 2012 schützt nur noch ein sogenanntes P-Konto Menschen mit
Schulden vor Pfändungen. Doch nicht jeder hat die Möglichkeit, sich ein
solches Konto einzurichten.
Wer Schulden hat, sollte sich bis Ende des Jahres überlegen, ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einzurichten.
Nur so sind ab 1. Januar 2012
Gehalt und Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Kindergeld und
Unterhaltszahlungen vor Pfändungen geschützt. Bisher waren
Sozialleistungen 14 Tage lang auch auf einem regulären Girokonto vor
Zugriffen durch Gläubiger sicher. Dieser Schutz läuft mit dem Jahr 2011
aus und ist dann nur noch mit einem P-Konto möglich. Seit Juli 2010
können Verschuldete ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen, das
für Alleinstehende einen monatlichen Freibetrag von 1028,89 Euro vor
Pfändung schützt.
mehr...
infos der landesarbeitsgemeinschaft schuldnerberatung hamburg
flyer zum P-konto
Allgemeine Informationen zum Kontopfändungsschutz auf dem P-Konto
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen