Angestellte Berliner Lehrer dürfen nach einem von der Gewerkschaft
Erziehung und Wissenschaft in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten
streiken.
Der Senat hatte dagegen einen Arbeitskampf vom April vergangenen Jahres für unzulässig erklärt.
Die
GEW fordert die Bildungsverwaltung auf, Abmahnungen gegen angestellte
Lehrer zurückzunehmen, die sich an einem Warnstreik beteiligt hatten.
Sollte es zu Prozessen kommen, will die Gewerkschaft die betroffenen
Lehrer unterstützen.
Die GEW hatte am 5. April vergangenen
Jahres Lehrer zu einem Warnstreik innerhalb der Unterrichtszeit
aufgerufen, um ihre Forderung nach besseren Arbeitsbedingungen zu
unterstreichen. Rund 6000 Lehrer nahmen daran teil.
Quelle: rbb-online.de
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