das blogg für sozialpädagogen, sozialarbeiter, pädagogen, erzieher und sozialassistenten
Mittwoch, 25. Januar 2012
Gericht schützt Hartz-IV-Empfänger vor indiskretem Jobcenter
Die Arbeitsagentur darf dem Vermieter nicht vorschnell verraten, dass
die Mieter Sozialleistungen wie Hartz IV beziehen - und sie damit zum
Gespött machen. Das hat heute das Bundessozialgericht in Kassel
entschieden.
0 Kommentare:
Kommentar veröffentlichen