Mittwoch, 25. Januar 2012

Gericht schützt Hartz-IV-Empfänger vor indiskretem Jobcenter

Die Arbeitsagentur darf dem Vermieter nicht vorschnell verraten, dass die Mieter Sozialleistungen wie Hartz IV beziehen - und sie damit zum Gespött machen. Das hat heute das Bundessozialgericht in Kassel entschieden.

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Quelle zdf.de

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